Zurückzuführen ist dies auf das Konsumentenschutzrecht, das ein recht langes Rücktrittsrecht beinhaltet. Bei den kürzer laufenden Vignetten für 10 Tage und 2 Monate hilft sich die Asfinag mit der Aufstockung der Zahl der Verkaufsautomaten. Bei diesen fällt das Rücktrittsrecht weg.

Erleichtern kann man sich die Vignettenbestellung auch durch den Abschluss eines digitalen Abos. Rechtzeitig wird automatisch die Digitale Vignette verlängert und verrechnet. Seit Einführung der Digitalen Vignette wurden bereits 1,3 Mio. Stück verkauft – rund 1/3 der abgesetzten Jahresvignetten. •