Der Erlass GZ BMVIT-185.321/0046-iV/ST5/2018, der (weiter unten) zum Download bereitgestellt ist, soll weiterhin eine (unbürokratische) Abwicklung für Fahrzeugänderungen vor Erstzulassung ermöglichen. Nach intensiven Gesprächen zwischen BMVIT und Expertenkreis Technik und Umwelt in der WKO wurde der WLTP-Leitfaden erstellt.
Der Wechsel des Messverfahrens von NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zum weltweit haromonisierten Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty vehicles Test Procedure) hat Auswirkungen auf den Genehmigungsprozess bis zur ersten Zulassung, die Verbraucherinformationen, das CO2-Monitoring und die Bemessungsgrundlage bei der österreichischen Zulassungssteuer NoVA. Ab 1. September 2018 hat das WLTP-Prüfverfahren nicht nur für die erstmalige Zulassung von Fahrzeugen der Klassen M sowie N1 mit bis zu 1.280 kg Fahrzeuggewicht Geltung, für deren Typgenehmigung es bereits seit 1. September 2017 galt, sondern auch für die Typgenehmigung aller (anderen) Fahrzeuge der Klassen N1 und N2, für deren Erstzulassung das WLTP-Prüfverfahren dann ab 1. September 2019 ebenfalls bindend ist.
Der Leitfaden enthält außerdem den Ablauf der Genehmigung und der Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank.
Weitere Details enthält die AUTO-Information Nr. 2433 vom 17. August 2018! •
