Finanziert wird die Sammelklage durch die Roland ProzessFinanz AG mit Sitz in Köln. Diese trägt auch das Prozesskostenrisiko und erhält dafür im Gegenzug im Erfolgsfall eine Quote zwischen 10 % und 35 % – abhängig ist diese vom Stadium des Streits.

 

Basis der Sammelklage ist ein für den VKI erstelltes Gutachten über die Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge. Demnach werden voraussichtlich 20 % des Kaufpreises eingeklagt. Als Organisationskostenbeitrag werden allen Interessierten 120 € in Rechnung gestellt. Für jene, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschliessen – die Frist dafür läuft am 20. Mai 2018 ab – sind es 50 €. •