So muss der Fahrer sicherstellen, dass keine andere Person zum Fahrzeug und zur Fahrerkarte Zugang hat, dass bei Kontrollgeräten, die nicht automatisch bei Abschalten der Zündung auf Ruhezeit umstellen, das Symbol „Ruhezeit“ am Kontrollgerät gewählt wird.

 

In diesen Fällen kann der händische Nachtrag entfallen, wenn es sich um Ruhezeiten im Inland handelt. Im grenzüberschreitenden Verkehr ist die Entnahme der Fahrerkarte aus dem Kontrollgerät zu empfehlen, rät die Fachgruppe für den Güterbeförderungsverband der niederösterreichischen Transporteure, da nicht einschätzbar ist, wie die Behörden anderer Mitgliedsstaaten dieses Detail handhaben. •