Durch das Inkrafftreten der Beweislastumkehr beim Fahrzeugexport müssen Exporteure beweisen, dass sie Gebrauchtfahrzeuge ausführen und nicht Altautos – deren Export, weil sie Abfall darstellen, verboten wäre und bestraft wird.
Kletzmayr sagt auch ganz klar, dass zwar die gesetzlich geregelte Altautorücknahme für den Letztbesitzer gratis ist; der Schrotthandel – der sich in der Krise befindet – könne jedoch in Zukunft nicht Serviceleistungen kostenlos anbieten, die mit der gesetzlichen Rücknahmepflicht nichts zu tun haben.
Weitere Aussagen zum Thema enthält die „AUTO-Information“ Nr. 2299 vom 4. Dezember 2015!
