Laut der Bestimmung, nach der über Antrag einer Landespolizeidirektion oder des Innenministeriums auch zur Verwendung österreichische Deckkennzeichen auf (zivilen) ausländischen Polizeifahrzeugen, die nicht in Österreich zugelassen sind, „und die auch nicht als in Österreich zugelassen gelten sollen“, zulässig sein werden.

 

Damit könnten im Falle eines Unfalls keine Probleme auftreten, so der Entwurf der KFG-Novelle: Die Frage der Zulässigkeit der Verwendung von Deckkennzeichen auf zivilen ausländischen Polizeifahrzeugen war im Zusammenhang mit – eh klar – verdeckten Ermittlungen aufgetreten.