Das Wirtschaftsministerium übernimmt ein Drittel der je nach Gewerbe unterschiedlich hohen Prüfungsgebühren der Meisterprüfungsstellen der Landes-Wirtschaftskammern, wenn die Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich abgeschlossen wird. Förderungsansuchen können jene Absolventinnen und Absolventen stellen, die ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung im Zeitraum 1. November 2011 bis 30. Juni 2015 in Österreich positiv abgeschlossen haben. Ausschlaggebend ist die zuletzt bestandene Teilprüfung.

 

Das Antragsformular ist zusammen mit einer Kopie des (Gesamt-) Prüfungszeugnisses und einem Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühren per E-Mail  meisterbonus@bmwfw.gv.at, per Post (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Meisterbonus, 1010 Wien, Stubenring 1) oder per Fax (+43(0)1/71100-930075) zu senden. Förderungsansuchen können bis längstens 31. August 2015 beim BMWFW eingereicht werden.

 

Die Formulare stehen unter www.bmwfw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/Meisterbonus.aspx zum Download zur Verfügung.