Große energieverbrauchende Unternehmen (Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern oder mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. € und einem Umsatz von mehr als 50 Mio. € pro Jahr) sind verpflichtet mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durch- oder ein Energiemanagementsystem einzuführen und die Ergebnisse daraus der Monitoringstelle zu melden.
Den vollen Wortlaut des WKO-Leitfadens sowie des Gesetzestextes finden Interessierte in den unten angefügten PFDs.
