Darin wird die richtige Vorgangsweise aufgrund der Erfahrungen der Praxis bei Verwendung von Probefahrtkennzeichen gem. § 45 Kraftfahrgesetz erläutert. Darin werden auch die Aufzeichnungspflichten und die Länder detailliert angeführt, die das österreichische Probefahrtkennzeichen anerkennen bzw. ablehnen.
Die neue Kurzinformation ergänzt (ersetzt aber nicht) die Broschüre „Die gesetzlichen Bestimmungen über Probefahrten und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen“.
Weitere Details enthält die aktuelle Ausgabe 2252 der AUTO-Information!
Die Kurzinformation der Bundesinnung ist (weiter unten) zum Herunterladen bereitgestellt!
