Ing. Alexander Wurm wurde entgegen der Berichterstattung nicht wegen Betrug und Veruntreuung verurteilt. Richtig ist, dass Ing. Alexander Wurm mit rechtskräftigem und vollstreckbaren Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 08.09.2014 wegen Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c StGB), grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB) und Begünstigung eines Gläubigers (§ 158 StGB) zur einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt, sowie dem Privatbeteiligten Goodyear Dunlop Tires Austria AG ein Betrag in der Höhe von EUR 997.849,31 gemäß § 369 StPO zugesprochen wurde.