Die neue NoVA-Regelung bringt Vereinfachungen bei der Berechnung, (der CO2-Wert des besteuerten Fahrzeugs minus 90 Gramm dividiert durch 5 ergibt den Prozentwert, mit dem die Steuersumme berechnet wird). Die derzeitige Deckelung der NoVA von 16 % für PKW dürfte wegfallen.

 

Der Abzug (sofern es keinen Bonus für umweltfreundlichen Antrieb gibt) beträgt bis Ende 2015 bei Diesel 300 € und bei Benzin 400 €, danach reduziert sich der Abzug um je 100 €. Für alternative Antriebe gibt es einen Bonus von 600 € bis Ende 2014. In diesem Fall entfallen die anderen Boni.

 

Lt. Bundesgremium wird die Berechnung der NoVA durch Wegfall des Malus und des 20 % Zuschlags deutlich vereinfacht, die neue Formel konnte um 100 € gegenüber dem Erstentwurf entschärft werden. Für Vorführfahrzeuge auf Kundenbestellung wurde ein Erlass in Aussicht gestellt, dass bei Vertragsabschluss vor dem 15.Februar die bisherige NoVA zur Anwendung gelangt. Die genaue Formulierung ist lt. Bundesgremium des Fahrzeughandels noch mit dem BMF zu klären.

 

Als Erfolg wertet das Bundesgremium, dass für Kaufverträge vor dem 16.Februar 2014 die aktuelle NoVA bleibt, der Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeugs aber nicht mehr limitiert ist. Weiters ist es gelungen, für Motorräder eine Deckelung von 20 % zur erreichen. Im Anhang unten stehendem PDF finden Sie einer Textgegenüberstellung der geltenden und der geplanten gesetzlichen Neuerungen.

 

Detaillierte Informationen lesen Sie in der kommenden Ausgabe der AUTO-Information 2205.