Die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ist eigentlich nur Touristen und Lkw-Fahrern im internationalen Güterverkehr gestattet. Der aktuelle Erlass präzisiert, wieweit die Verwendung ausländischer Kennzeichen Personen mit Hauptwohnsitz im Inland gestattet ist und wie die Behörden bei missbräuchlicher Verwendung der Zulassung vorzugehen haben.

Weitere Details des Erlasses enthält die aktuelle Ausgabe der AUTO-Information Nr. 2179!


Das Dokument, den Erlass GZ. BMVIT-179.474/0012-IV/ST4/2013 haben wir – weiter unten – zum Herunterladen bereitgestellt!