„Wir kennen das Problem, uns sind aber die Hände gebunden“, sagt Dipl.-Ing Georg Steyrer, Abteilungsleiter der Autobahnmeistereien-Ost bei der Asfinag. Mehrere Male sei gefordert worden, die Wildschutzzäune zu öffnen. „Dies dürfen wir nicht, denn die Folgen wären unabschätzbar und würden extreme Gefahren für den Verkehr etwa auf der S5 zur Folge haben.“ Nur eine Sperre der Autobahn ließe auch ein Öffnen der Wildschutzzäune zu. „Eine Sperre kann aber nur die zuständige Behörde erlassen“ so Steyrer.