Durch die Novellierung der Altfahrzeugeverordnung (AFZ-VO) besteht für Erstübernehmer und Behandler von Altfahrzeugen die Möglichkeit, bestimmte Pflichten, die sich aus der Altfahrzeugeverordnung ergeben, an ein genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem zu übertragen. Die Gründung dieses Sammel- und Verwertungssystems der Österreichischen Shredder geht auf die AFZ-Novelle 2010 zurück. Die damaligen Änderungen in der AFZ-VO sollten Erleichterungen für alle Beteiligten bringen. Nun ist es so weit, nach etwa 1,5 Jahren Bearbeitungsdauer liegt die Genehmigung vor, der Systembetrieb für das Kalenderjahr 2012 wird ab sofort aufgenommen. 17 Hersteller/Importeure sind mit den von ihnen vertriebenen Marken bereits ab dem Start Teilnehmer und haben die aus der AFZ-VO entstehenden Pflichten auf das System übertragen. Mit einem flächendeckenden Netz an Rücknahmestellen stellt dieses System aufgrund des hohen Marktanteils das größte in Österreich dar.
