Die Sonderregelung gilt für Fahrzeughändler, die sehr geringe Umsätze mit den „Medizinprodukten“ erzielen. Sonst muss auch der Autohandel, der durch den Verkauf von Autoapotheken („einfachere Erste-Hilfe-Austattungen“) prinzipiell der Medizinprodukteverordnung unterliegt, erstmals für die Verkäufe 2011 bis 30. Juni 2012 eine Abgabenerklärung ausfüllen und die Abgabe entrichten.
Die WKO hat eine Übersicht zusammengestellt, die wir weiter unten als PDF-Datei zum Herunterladen („MedizinprodukteabgabenVO“) bereitgestellt haben.
www.basg.at
