Der VKI hatte 34 Vertragsklauseln eingeklagt, weil sie untransparent, überraschend und den Vertragspartner grob benachteiligend seien. In 32 dieser Fälle hatte der VKI vom Obersten Gerichtshof Recht bekommen – wie wir in „AUTO & Wirtschaft“ ausführlich berichtet haben. Die Anwälte von BMW sehen das naturgemäß anders.
Übrigens: Wir haben BMW vor Erscheinen des Artikels in „AUTO & Wirtschaft“ auch Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Doch die diesbezügliche Kontaktnahme wurde durch die BMW-Pressestelle in Salzburg blockiert.
Sie können das Schreiben der BMW-Anwaltskanzlei und natürlich den von BMW beanstandeten Artikel als PDF herunterladen.
