Seit Kurzem ist diese lt. ARBÖ bei unseren Nachbarn aber nicht mehr gültig. Für Jugendliche ist es somit verboten, bei vorübergehenden Aufenthalten ein Kraftfahrzeug zu lenken. Einzige Ausnahme: Wenn ein Wohnsitz in Deutschland gegründet wird, gilt der L17-Führerschein in einer Frist von 6 Monaten, solange der österreichische Führerschein nicht umgetauscht wird. Wird dieser nach Wohnsitzgründung allerdings umgetauscht, so dürfen Jugendliche im Rahmen des deutschen Führerscheinprogramms „Begleitendes Fahren“ einen Pkw lenken. Dieses sieht allerdings vor, dass Fahranfänger bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Begleitung fahren dürfen.
