Hunde lieben es, mit Herrchen oder Frauchen im Auto mitzufahren. Am liebsten natürlich am Beifahrersitz, um auch alles genau zu sehen. Was Tierliebhaber aber unbedingt bedenken sollten ist, dass sich schon bei einer Notbremsung im Stadtverkehr ein nicht gesicherter Hund das Genick brechen kann. Aber nicht nur das Tier selbst kann zu Schaden kommen. Fliegt der treue Begleiter bei einem Unfall ungesichert vom Rücksitz dem Fahrer in den Rücken, kann das für die Insassen gefährlich werden. Rechtlich sieht es in Österreich so aus, dass Tiere lt. Verkehrsministerium unter die Ladungssicherungsvorschrift des Kraftfahrzeuggesetzes fallen. Sie sind so zu verwahren, dass eine sichere Fahrt nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird: also am besten in einer fest verankerten Transportbox.
In anderen Ländern gibt es schärfere gesetzliche Regelungen: So gilt z.B. in Italien eine Hunde-Gurtenpflicht.



www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541