Dazu gehört nicht nur die in der STVO nun festgeschriebene, mit Jahresbeginn 2012 eingeführte Rettungsgasse, die zum Beispiel von Abschleppwagen im Einsatz genutzt werden kann, sondern auch die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie:
Dadurch werden unter anderem die Motorrad-Führerscheinklassen geändert; ab dem Alter von 15 Jahren besteht die Möglichkeit, den (vollwertigen) Führerschein für das Moped und dann A mit jeweils 2 Jahren Zeitabstand A1, A2 und dann A mit Prüfung oder Training zu erwerben (siehe Liste unten, die sich durch Anklicken vergrößern lässt!).
Durch die EU-Richtlinie verlieren mit 19. Jänner 2033 in Österreich ALLE bis 2013 ausgestellten Führerscheine – Scheckkarten wie rosa „Papierführerscheine“ – ihre Gültigkeit.
Dabei wurden die Wünsche der Branche berücksichtigt, bilanziert die ARGE Zweirad stolz.
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