Denn die Steuerpflicht auf Gewinnspiele ist wieder da! Am 1.1.2003 wurden nach langer Kritik Preisausschreiben und andere Gewinnspiele (damals im Erbschaftssteuergesetz geregelt) steuerfrei. Acht Jahre später, am 1.1.2011, wurde die Steuerpflicht still und heimlich ohne Begutachtung wieder eingeführt. Betroffen sind Gewinnspiele, bei denen der Spieler keinen Spieleinsatz tätigt. Also Preisausschreiben, bei denen Teilnehmer auf einer frei erhältlichen Teilnahmekarte eine einfache Frage beantworten und die Ermittlung des Gewinners durch eine zufällige Ziehung erfolgt. Auch Onlinespiele über entsprechende Links fallen unter diese Bestimmung. 5 % des Verkaufswertes sind von demjenigen, der die Ausspielung veranstaltet oder organisiert, zu versteuern. Preisausschreiben werden dadurch nicht nur aufwändiger, was die Organisation betrifft, sondern verteuern sich auch um die zu entrichtende Glücksspielabgabe. Unternehmen empfiehlt sich vor einem Preisausschreiben eine umgehende steuerrechtliche Analyse durchzuführen.
Details entnehmen Sie bitte den PDF-Dateien im Anhang!
