Zumindest zwei Schutzbestimmungen für Autohäuser sollen dadurch auch nach dem 31.5.2013, an dem die Kfz-GVO ausläuft, erhalten bleiben: Die zweijährige Kündigungsfrist sowie die Verpflichtung, gekündigten Vertragsbetrieben nicht amortisierte Investitionen zu ersetzen. „Das sind unsere Kernforderungen“, sagt Bernard Lycke, Generalsekretär der europäischen Händlervereinigung CECRA.
Eine der ersten diesbezüglichen Diskussionen wird am 10.5. in Verona stattfinden: Dort treffen im Vorfeld der Fachtagung „Automotive Dealer Day“ Vertreter von EU-Kommission und CECRA aufeinander. Für Österreich wird u. a. der stellvertretende Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner teilnehmen.



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