Für Unternehmen bedeutet das ein erweitertes Haftungsrisiko bei Schädigung der Umwelt. Auch für Kfz-Betriebe entsteht die Notwendigkeit, das Unternehmen gegen das Risiko eines sogenannten Biodiversitätsschadens zu versichern. Die Schäden müssen saniert werden, wobei bei umweltgefährdeten Tätigkeiten keinerlei Höchstgrenze gilt. Es besteht auch die Verpflichtung, die Schäden auf dem eigenen Grund und Boden wieder in Ordnung zu bringen. Bei Schäden der Artenvielfalt oder von Gewässern kann unter Umständen eine Ausgleichssanierung vorgeschrieben werden, die sehr teuer werden kann. Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter der Garanta Österreich Versicherungs-AG: „Wir raten allen Kfz-Betrieben, dieses Thema sehr ernst zu nehmen. Denn zur Haftung können nicht nur Betriebe herangezogen werden, die riskante Tätigkeiten ausüben und eventuell tatsächlich Schäden verursacht haben, sondern indirekt auch Firmen, von denen selbst kein unmittelbares Umweltschadenrisiko ausgeht, die aber für die Risikobetriebe tätig geworden sind und dabei einen Schaden verursacht haben.“ Die Garanta Österreich Versicherung Service GmbH (GÖS) bietet als Branchenmakler allen Kfz-Betrieben eine prämienfreie vorläufige Deckung bis 1.4.2010, wenn auch der Betriebshaftpflichtvertrag bei der GÖS abgeschlossen wird. Bis dahin sollte der individuelle und dauerhafte Versicherungsschutz festgelegt und bei der GÖS beantragt werden.
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