Zuletzt wurde vor allem in den westlichen Bundesländern ein gewisser diesbezüglicher Trend beobachtet. Komm.-Rat Burkhard Ernst, stv. BGO des Fahrzeughandels, warnt aber vor den damit einhergehenden rechtlichen Risiken.
„Es stellt sich die Frage, ob sich die Autobranche angesichts einer Umsatzrendite von 0,6 % wirklich zusätzliche Belastungen aufladen soll“, weist Ernst außerdem auf höhere Fixkosten hin. Das Beispiel des Lebensmittelhandels habe bewiesen, dass längere Öffnungszeiten kaum zu höheren Umsätzen führten.
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