Das Wort „REACH“ ist dabei eine Abkürzung englischer Begriffe, die für Registrierung (registration), Bewertung (evaluation) und Zulassung (authorisation) von Chemikalien stehen.
Als Importeur oder Hersteller von Chemikalien müssen die einzelnen chemischen Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert werden, falls die jährliche Einfuhrmenge 1 t übersteigt und keine Ausnahme in der REACH-Verordnung festgelegt ist. Bis 1.12.2008 besteht eine Vorregistrierung für Chemikalien, wobei deutlich längere Übergangsfristen für eine Registrierung in Anspruch genommen werden können.

Das Informationsblatt mit einem Zeitplan darüber befindet sich in angehängter PDF-Datei.



www.reachhelpdesk.at