"Worldwide harmonized Light vehicles Test Cycle". "Die Verordnung
715/2007 bestimmt die Grenzwerte, die 692/2008 zeigt quasi als
Durchführungsverordnung auf 300 Seiten, wie die Prüfungen
durchzuführen sind", erklärt Tober.
Im "Neuen Europäischen Fahr
Zyklus"(NEFZ) wurde ein genaues Geschwindigkeitsprofil fixiert, mit
dem der Rollenprüfstand programmiert ist. Dieser Zyklus "läuft" auf
ebener Fahrbahn, mit genau fixierten Beschleunigungs- und Bremswerten
ohne Kurve, ohne Klimaanlage etc. So wird bei der Typisierung eines
Autos kontrolliert, ob die vorgeschriebenen maximalen Abgaswerte beim
Abspulen genau dieses einen "genormten" Fahrverhaltens eingehalten
werden.
Schon in naher Zukunft werden sich diese Vorgabenändern. Das
bisherige Dreigestirn VO 692/2008 in Kombination mit der
Emissionswertmessung R83 und der Verbrauchswertmessung R101 soll auf
UN-Ebene mit der GTR 15 (Global Technical Regulation) durch ein
gemeinsames System für alle Fahrzeuge -inklusive Hybrid- und
E-Antriebe etc. - ersetzt werden. "Das umfasst auch den
Stromverbrauch, die Dauerhaltbarkeit, die Reichweite, die
Abgasnachbehandlung und vieles mehr", sagt Tober und verweist auf die
in diesem Zusammenhang neu entwickelte WLTP ("Worldwide harmonized
Light vehicles Test Procedure"). Damit werden erstmals Vorschriften
für die Verbrauchs-und Abgaswerte im realen Straßenverkehr und die
dafür notwendigen Prüfverfahren definiert. Die bisherigen
UN-Regelungen wurden weltweit von den meisten Staaten -
einschließlich China - übernommen. Nur die Amerikaner und Japaner
haben ihr eigenes Süppchen gekocht; die Koreaner haben sich sowohl
den europäischen als auch den US-Vorschriften angepasst.
Neue Regelungen gelten ab September 2017
"Japan will jetzt die neue WLTPübernehmen. Die USA nur, wenn die UN
das amerikanische Prüfsystem übernimmt." Tober erwartet künftig eine
weltweite Harmonisierung - mit Ausnahme der USA. "Aber die arbeiten
derzeit an der Entwicklung der WLTP mit." Somit wird sich zeigen,
wann in welchen Staaten mit welchen Adaptierungen die WLTP zur
bindenden Vorschrift wird.
In der EU sind die Würfel schon gefallen. Da wird die alte VO
692/2008 mit der neuen GTR 15 in einer neuen - alle Mitgliedstaaten
direkt bindenden - Verordnung zusammengefasst. "Damit wird die
altvaterische Emissionsgesetzgebung auf einen modernen Stand
gebracht." Laut Tober müssen die Hersteller bereits ab September2017
die neue RDE-LDV (real driving emissions for light duty vehicles) für
neue Fahrzeugmodelle einhalten. Insgesamt besteht diese aus vier
technischen Verordnungsteilen, von denen zwei bereits im EU-Amtsblatt
veröffentlicht wurden, die beiden restlichen kommen in Kürze ins
Begutachtungsverfahren.
"Damit werden die Emissionen - nicht der Verbrauch - direkt auf der
Straße getestet." Bisher genehmigte Fahrzeuge sind davon nicht
betroffen. Ab September 2019 müssen dann aber alle neu zugelassenen
Fahrzeuge - und nicht nur völlig neue Modelle - die RDE-LDV erfüllen.