Im "Neuen Europäischen Fahr Zyklus"(NEFZ) wurde ein genaues Geschwindigkeitsprofil fixiert, mit dem der Rollenprüfstand programmiert ist. Dieser Zyklus "läuft" auf ebener Fahrbahn, mit genau fixierten Beschleunigungs- und Bremswerten ohne Kurve, ohne Klimaanlage etc. So wird bei der Typisierung eines Autos kontrolliert, ob die vorgeschriebenen maximalen Abgaswerte beim Abspulen genau dieses einen "genormten" Fahrverhaltens eingehalten werden.

Schon in naher Zukunft werden sich diese Vorgabenändern. Das bisherige Dreigestirn VO 692/2008 in Kombination mit der Emissionswertmessung R83 und der Verbrauchswertmessung R101 soll auf UN-Ebene mit der GTR 15 (Global Technical Regulation) durch ein gemeinsames System für alle Fahrzeuge -inklusive Hybrid- und E-Antriebe etc. - ersetzt werden. "Das umfasst auch den Stromverbrauch, die Dauerhaltbarkeit, die Reichweite, die Abgasnachbehandlung und vieles mehr", sagt Tober und verweist auf die in diesem Zusammenhang neu entwickelte WLTP ("Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure"). Damit werden erstmals Vorschriften für die Verbrauchs-und Abgaswerte im realen Straßenverkehr und die dafür notwendigen Prüfverfahren definiert. Die bisherigen UN-Regelungen wurden weltweit von den meisten Staaten - einschließlich China - übernommen. Nur die Amerikaner und Japaner haben ihr eigenes Süppchen gekocht; die Koreaner haben sich sowohl den europäischen als auch den US-Vorschriften angepasst.

Neue Regelungen gelten ab September 2017

"Japan will jetzt die neue WLTPübernehmen. Die USA nur, wenn die UN das amerikanische Prüfsystem übernimmt." Tober erwartet künftig eine weltweite Harmonisierung - mit Ausnahme der USA. "Aber die arbeiten derzeit an der Entwicklung der WLTP mit." Somit wird sich zeigen, wann in welchen Staaten mit welchen Adaptierungen die WLTP zur bindenden Vorschrift wird.

In der EU sind die Würfel schon gefallen. Da wird die alte VO 692/2008 mit der neuen GTR 15 in einer neuen - alle Mitgliedstaaten direkt bindenden - Verordnung zusammengefasst. "Damit wird die altvaterische Emissionsgesetzgebung auf einen modernen Stand gebracht." Laut Tober müssen die Hersteller bereits ab September2017 die neue RDE-LDV (real driving emissions for light duty vehicles) für neue Fahrzeugmodelle einhalten. Insgesamt besteht diese aus vier technischen Verordnungsteilen, von denen zwei bereits im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, die beiden restlichen kommen in Kürze ins Begutachtungsverfahren.

"Damit werden die Emissionen - nicht der Verbrauch - direkt auf der Straße getestet." Bisher genehmigte Fahrzeuge sind davon nicht betroffen. Ab September 2019 müssen dann aber alle neu zugelassenen Fahrzeuge - und nicht nur völlig neue Modelle - die RDE-LDV erfüllen.