Nicht die Details, sondern die Methode ist vielleicht beispielgebend, wie "Ausrutscher" in den Verträgen einer Korrektur zugeführt werden könnten. Immerhin enthalten auch Verträge, die österreichische Autohändler zu unterschreiben gezwungen sind - wollen sie im Kampf um den Verlust bei Neuwagen mitmachen - einige Pikanterien. Dazu gehört auch die Klausel, dass ab einer geringen Stückzahl, wie sie Großabnehmer bestellen, sowohl der Händler als auch der Importeur bzw. Hersteller als Lieferant zum Zuge kommen kann. Aber das ist ja zulässig, oder?