Kürzlich beendete das deutsche Bundeskartellamt die Prüfung von
Internetstandards einiger Autohersteller. Die hätten ihre
Vertriebsregeln entsprechend überarbeitet, sodass sie nun zulässig
seien, lautete der Kommentar.
Nicht die Details, sondern die Methode
ist vielleicht beispielgebend, wie "Ausrutscher" in den Verträgen
einer Korrektur zugeführt werden könnten. Immerhin enthalten auch
Verträge, die österreichische Autohändler zu unterschreiben gezwungen
sind - wollen sie im Kampf um den Verlust bei Neuwagen mitmachen -
einige Pikanterien. Dazu gehört auch die Klausel, dass ab einer
geringen Stückzahl, wie sie Großabnehmer bestellen, sowohl der
Händler als auch der Importeur bzw. Hersteller als Lieferant zum Zuge
kommen kann. Aber das ist ja zulässig, oder?