Die Achsvermessung ist mehr als eine Notwendigkeit: Professionell
betrieben, bietet sie Chancen auf veritable Zusatzgeschäfte.
Was will man als Betriebsinhaber mehr? "Leistungsfähige
Achsmessgeräte werden immer günstiger. Teilweise kosten sie heute nur
mehr halb so viel wie vor einigen Jahren", berichtet Hermann Kowarz,
Geschäftsführer von S Stahlgruber. Außerdem bringt der technische
Fortschritt Bewegung in den an sich gemächlichen Markt, den eine
durchschnittlicheProduktlebensdauer von rund zehn Jahren
kennzeichnet.
Bei den von Stahlgruber vertretenen Marken Corghi und Hofmann schlägt
sich diese Weiterentwicklung beispielsweise in der
2,4-Gigahertz-Funktechnologie nieder, die dafür sorgt, dass die
Messgeräte garantiert störungsfrei ihre Daten weiterleiten. Hinzu
kommen Herstellerempfehlungen: Wie Kowarz erklärt, raten
beispielsweise Audi, BMW, Mercedes-Benz und VW zu Anlagen von Corghi.
Wettstreit der Technologien
"Im Bereich Achsvermessung sind viele neue Technologien im Kommen",
weiß Thomas Posch, bei Derendinger für Investitionsgüter
verantwortlich. Tatsächlich präge der Wettstreit zwischen 3D-,CCD-und
klassischer Laservermessung den Markt. Ob sich die Neuerungen
wirklich durchsetzten, müsse sich aber erst zeigen. "Wir setzen
deshalb weiterhin auf die bewährte Acht-Sensor-CCD-Messtechnik", so
Posch. Besonders beliebt sei das Modell RAV TD1780BTH von Ravaglioli,
das dank eines speziellen Programms zum "Einfrieren" der Daten auch
das zwischenzeitliche Anheben des Fahrzeugs ermögliche.
Bei Trost registriert der zuständige Vertriebsleiter Gernot Riegler
dagegen einen klaren Trend zur 3D-Technologie. Dies schlage sich auch
in entsprechenden Empfehlungen von immer mehr Autoherstellern nieder.
Das Lieferprogramm von Trost umfasst ATT, Bosch und Beissbarth sowie
neuerdings auch Achsmessgeräte der Eigenmarke Monocrom.
Kastner vertraut auf die Marken Beissbarth und John Beam. Letztere
kann mit einer "salomonischen Lösung" aufwarten, erklärt Wernfried
Hausgemachte Sorgen
Eine "österreichische Lösung" im schlechtesten Sinn des Worte, also
ein sachlich nicht begründetes Überreagieren auf vermeintliche
Notwendigkeiten, sehen viele Experten in den neuen Vorschriften für
Gelenkspieltester. Diese wurden in der dritten und vierten Novelle
der Prüf-und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) kundgetan. Schon
Ende 2010 würden laut der vierten, am 11. März ausgegebenen Novelle
viele Geräte nicht mehr zulässig sein. "Viele Betriebe haben erst in
den letzten Jahren Investitionen getätigt", kritisiert Würth-Manager
Michael Tschida die überhastete Vorgangsweise. "Mindestens jeder
zweite, vielleicht sogar noch mehr Gelenkspieltester fallen durch",
sagt Thomas Posch (Derendinger). Auch bei Kastner geht man davon aus,
dass 60 bis 70 Prozent der derzeit genützten Geräte ausgetauscht
werden müssen. Besonders fragwürdig ist für Vertriebsleiter Wernfried
Horn, dass anhand gewisser Kriterien definierte Altgeräte zwar noch
bis 2019 verwendet werden dürfen, dann aber endgültig zu verschrotten
sind. Zeichnet sich da schon der nächste Investitionszwang ab?
Ministerium am Zug
Als vor rund zwei Jahren die dritte PBStV-Novelle ruchbar wurde,
mussten sich die Standesvertreter den Vorwurf machen lassen, die
Entwicklung verschlafen zu haben. Der nunmehr amtierende
Innungsmeister Friedrich Nagl setzt aber alles daran, großzügigere
Übergangslösungen herbeizuführen. Er ist guter Dinge, dass der 31.
Dezember 2010 als Stichtag für die Umstellung noch aufgeschoben wird:
"Wir haben beim Verkehrsministerium einen Antrag auf
Fristverlängerung gestellt. Würden alle Werkstätten auf einmal ihre
Gelenkspieltester tauschen, kämen die Gerätehersteller ja gar nicht
mit der Lieferung zurecht."