Was will man als Betriebsinhaber mehr? "Leistungsfähige Achsmessgeräte werden immer günstiger. Teilweise kosten sie heute nur mehr halb so viel wie vor einigen Jahren", berichtet Hermann Kowarz, Geschäftsführer von S Stahlgruber. Außerdem bringt der technische Fortschritt Bewegung in den an sich gemächlichen Markt, den eine durchschnittlicheProduktlebensdauer von rund zehn Jahren kennzeichnet.

Bei den von Stahlgruber vertretenen Marken Corghi und Hofmann schlägt sich diese Weiterentwicklung beispielsweise in der 2,4-Gigahertz-Funktechnologie nieder, die dafür sorgt, dass die Messgeräte garantiert störungsfrei ihre Daten weiterleiten. Hinzu kommen Herstellerempfehlungen: Wie Kowarz erklärt, raten beispielsweise Audi, BMW, Mercedes-Benz und VW zu Anlagen von Corghi.

Wettstreit der Technologien

"Im Bereich Achsvermessung sind viele neue Technologien im Kommen", weiß Thomas Posch, bei Derendinger für Investitionsgüter verantwortlich. Tatsächlich präge der Wettstreit zwischen 3D-,CCD-und klassischer Laservermessung den Markt. Ob sich die Neuerungen wirklich durchsetzten, müsse sich aber erst zeigen. "Wir setzen deshalb weiterhin auf die bewährte Acht-Sensor-CCD-Messtechnik", so Posch. Besonders beliebt sei das Modell RAV TD1780BTH von Ravaglioli, das dank eines speziellen Programms zum "Einfrieren" der Daten auch das zwischenzeitliche Anheben des Fahrzeugs ermögliche.

Bei Trost registriert der zuständige Vertriebsleiter Gernot Riegler dagegen einen klaren Trend zur 3D-Technologie. Dies schlage sich auch in entsprechenden Empfehlungen von immer mehr Autoherstellern nieder. Das Lieferprogramm von Trost umfasst ATT, Bosch und Beissbarth sowie neuerdings auch Achsmessgeräte der Eigenmarke Monocrom.

Kastner vertraut auf die Marken Beissbarth und John Beam. Letztere kann mit einer "salomonischen Lösung" aufwarten, erklärt Wernfried

Hausgemachte Sorgen

Eine "österreichische Lösung" im schlechtesten Sinn des Worte, also ein sachlich nicht begründetes Überreagieren auf vermeintliche Notwendigkeiten, sehen viele Experten in den neuen Vorschriften für Gelenkspieltester. Diese wurden in der dritten und vierten Novelle der Prüf-und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) kundgetan. Schon Ende 2010 würden laut der vierten, am 11. März ausgegebenen Novelle viele Geräte nicht mehr zulässig sein. "Viele Betriebe haben erst in den letzten Jahren Investitionen getätigt", kritisiert Würth-Manager Michael Tschida die überhastete Vorgangsweise. "Mindestens jeder zweite, vielleicht sogar noch mehr Gelenkspieltester fallen durch", sagt Thomas Posch (Derendinger). Auch bei Kastner geht man davon aus, dass 60 bis 70 Prozent der derzeit genützten Geräte ausgetauscht werden müssen. Besonders fragwürdig ist für Vertriebsleiter Wernfried Horn, dass anhand gewisser Kriterien definierte Altgeräte zwar noch bis 2019 verwendet werden dürfen, dann aber endgültig zu verschrotten sind. Zeichnet sich da schon der nächste Investitionszwang ab?

Ministerium am Zug

Als vor rund zwei Jahren die dritte PBStV-Novelle ruchbar wurde, mussten sich die Standesvertreter den Vorwurf machen lassen, die Entwicklung verschlafen zu haben. Der nunmehr amtierende Innungsmeister Friedrich Nagl setzt aber alles daran, großzügigere Übergangslösungen herbeizuführen. Er ist guter Dinge, dass der 31. Dezember 2010 als Stichtag für die Umstellung noch aufgeschoben wird: "Wir haben beim Verkehrsministerium einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Würden alle Werkstätten auf einmal ihre Gelenkspieltester tauschen, kämen die Gerätehersteller ja gar nicht mit der Lieferung zurecht."