Mit 4. Juli wird das "Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen
fluorierter Treibhausgase" in Kraft treten.
Haarsträubende
Ausbildungsvorschriften, die Kfz-Betrieben die Arbeit an
Autoklimaanlagen massiv erschwert hätten, konnten von der
Bundesinnung der Kfz-Techniker aber entschärft werden.
Meisterprüfungen ab dem Jahr 1996 und Lehrabschlussprüfungen ab dem
Jahr 2000 werden nunmehr als ausreichende Ausbildung anerkannt. Sonst
sei der Besuch entsprechender, meist eintägiger Kurse nötig, erklärt
Referent Andreas Westermeyer. Diese werden beispielsweise von
Importeuren und Teilehändlern abgehalten. "Wir gehen davon aus, dass
wir somit circa 85 bis 90 Prozent aller Kfz-Techniker abdecken
können", so Westermeyer.