Die Funktionäre raten ihren Mitgliedsbetrieben eindringlich, die komplizierten Auflagen einzuhalten. In Einzelfällen werden beispielsweise die Tatbestände hochgerechnet, sodass Kfz-Betriebe "Strafen im sechsstelligen Bereich" vergewärtigen müssen. Neben einer aufrechten nicht ruhend gestellten Gewerbeberechtigung und einer aktiven Steuernummer achtet die Behörde penibel auf die Führung des Fahrtenbuches "Nachweis über die Verwendung des Probefahrtkennzeichens" und hält dafür mehrseitige Info-Blätter bereit, die über www.bmvit.gv.at abgerufen werden können. Die Exekutive bleibt hart.