Reparatur erforderlich
Durch die Bemühungen der Wirtschaftskammer und engagierter Funktionäre ist es nach dem ersatzlosen Auslaufen der Kfz-GVO im Mai 2013 gelungen, einige dort verankerte EU-Händlerschutzbestimmungen ins nationale Zivilrecht hinüberzuretten: in das Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz, Kurztitel KraSchG.