Kündigung: Was nun?
Damit ein gekündigter Händler eine Ausgleichszahlung erhält, darf ihn an der Kündigung kein Verschulden treffen. Nicht erreichte Standards oder verfehlte Verkaufsziele begründen kein derartiges Verschulden: wohl aber der Vertrauensverlust, wenn sich der Händler mit irgend welchen Tricks bei seinem "Geschäftsherrn" Bonifikationen erschwindelt hat.