Die Streitbeilegung
Mit 1. Juni tritt das Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz in Kraft. Dort ist in§7 vorgesehen, dass sämtliche Streitigkeiten aus einem Händler-oder Werkstättenvertrag vorweg einer "Schlichtungsstelle" zur "gütlichen Einigung" vorzulegen sind. Wer diese Vorschrift ignoriert und gleich zu Gericht läuft, wird mit einer Klagsabweisung bestraft. Wie soll nun diese "Schlichtung" funktionieren?