Der Verzicht ist mit 31. Dezember 2017 befristet und betrifft nur die Probleme mit Stickstoffabgasen, nicht aber die (in Österreich laut aktuellem Wissenstand auf lediglich 336 Autos beschränkte) CO2-Thematik. Ebenfalls nicht erfasst sind Schadenersatzansprüche, da für diese eine andere Fristenregelung gilt. Sie können innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Betroffene Autofahrer haben somit bis Herbst 2018 Zeit, derartige Ansprüche gegen ihre Lieferanten – auch für Gebrauchtwagenkäufe und nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist – einzubringen.

 

Die Händler warten nun darauf, dass ihnen der Importeur korrespondierend zu dem von ihnen abgegeben Verjährungsverzicht ebenfalls eine Schad- und Klagloshaltungserklärung abgibt. Sie gehen davon aus, dass dies in den nächsten Tagen mit einer bereits angekündigten „Chefinformation“ der Fall sein wird.