Für Marion Seidenberger, Verkehrspsychologin des ÖAMTC, habe das unterschiedliche Gründe: "Oft sind es die jugendlichen Freunde, die ihre Alterskollegen 'anstacheln'. Sei es aus Langeweile, Neugier oder aber als 'Mutprobe'. Viele Kinder kennen das 'Autofahren' auch bereits aus Videospielen und denken, dass das reale 'Fahrerlebnis' nicht viel komplizierter wäre – und überschätzen so ihr Können." Nicht selten trügen aber auch die Eltern eine Mitschuld am Unfall, wenn sie ihren Nachwuchs zu früh ans Lenkrad eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ließen und sie einfach selbst unterrichten wollen.

In den vergangenen sechs Jahren waren 9 sehr junge Lenkerinnen und Lenker  – das heißt Personen unter 15 Jahren – ohne Lenkberechtigung an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Stark angestiegen sind die Zahlen bei Jugendlichen im Alter von 15 Jahren. In dieser Altersgruppe verursachten im gleichen Zeitraum bereits 22 Jugendliche ohne Fahrerlaubnis Unfälle mit Personenschaden. Noch höher ist die Zahl bei den 16-Jährigen: Hier saßen 48 Personen ohne Fahrerlaubnis bei einem Unfall am Steuer. Den Spitzenwert bei Unfällen mit Personenschaden, die von Minderjährigen ohne Führerschein verursacht wurden, stellen die 17-Jährigen: In dieser Altersgruppe gab es in den letzten sechs Jahren 66 Unfalllenkerinnen und Lenker ohne Fahrerlaubnis. „Man muss bei diesen Zahlen bedenken, dass dies nur jene Unfälle sind, die auch aktenkundig wurden. Die Dunkelziffer bei unerlaubten Fahrten Minderjähriger dürfte noch weitaus höher liegen“, so Seidenberger.

Für die Expertin macht es Sinn, dass ein bestimmtes Alter erreicht sein muss, bevor man sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen darf: „Bevor oder während sie mit der L17-Führerscheinausbildung beginnen können, befinden sich viele Jugendliche noch mitten in der Pubertät. In dieser Zeit finden tiefgreifende Veränderungen im Körper, vor allem aber im Gehirn statt. Das sollten Eltern unbedingt berücksichtigen, bevor sie ihren Nachwuchs ans Steuer lassen."

Wenn Kinder und Jugendliche ohne Führerschein unterwegs seien, drohen Verwaltungstrafen von mehreren Hundert Euro. Darüber hinaus kann auch eine mehrjährige Sperre für den Erwerb der Lenkberechtigung sowie ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Wird das Delikt von jüngeren Personen (unter 14 Jahren) begangen, können statt den Jugendlichen deren gesetzliche Vertreter zur Verantwortung gezogen werden (wegen Verletzung der Aufsichtspflicht). Für mögliche Unfallschäden an anderen Fahrzeugen kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des:der Kfz-Besitzer (z.B. Eltern) auf. Die Versicherung kann sich unter diesen Umständen aber an den Fahrzeugbesitzer regressieren. Auch das Steckenlassen eines Zündschlüssels kann für die Zulassungsbesitzer versicherungstechnisch unangenehme Konsequenzen haben.