Konkret richte sich das beschlossene Paket gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs seien, könne nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs zum Tragen kommen.
Werde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, könne die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.
Einmal mehr nimmt Ministerin Leonore Gewessler aber nur eine einzige Gruppe von Übeltätern (zurecht) ins Visier: Es gebe eine Geschwindigkeit, bei der werde das Auto zur Waffe. Man setze dem nun ein Ende und sorge dafür, „dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen wird“.
Ob diese Maßnahme in der Praxis greift, wird die Zukunft zeigen. Sollten Raser mit ausgeborgten, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen auf Spritztour gehen, bleiben rechtliche Fragen offen. Namhafte Juristen bezweifeln, dass in solchen Fällen Fahrzeugbeschlagnahmungen durchsetzbar sind.
Während die Ministerin bei Auto-Rasern keine Gnade kennt, wird bei anderen Verkehrsteilnehmern (leider) nicht so genau hingeschaut: Täglich kommt es vor allem in Ballungsgebieten zu gefährlichen Situationen und zahlreichen Unfällen mit Rowdies auf Fahrrädern oder E-Scootern, die – auf sämtliche gesetzliche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung pfeifend – ihr Unwesen treiben und die Zahl schwerer Unfälle damit in die Höhe treiben. Fahren auf Gehsteigen, Rasen mit – teilweise getunten – E-Scootern und E-Bikes ohne Versicherungsschutz mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Fußgängerzonen und Straßen, Ignorieren von Stopp- und Vorrangschildern und Rotlicht sowie von Fußgängern, die auf einem Zebrastreifen eine Straße überqueren wollen, Fahren bei Dunkelheit ohne jegliche Beleuchtung: Die Liste an nicht geahndeten Vergehen ließe sich beliebig fortsetzen.
Statt auch dieser Gruppe von Verkehrsteilnehmen im Sinne des Fußgängerschutzes (aber auch zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer) die Rute ins Fenster zu stellen, gab es seitens des Gesetzgebers kürzlich sogar Erleichterungen wie das – auch von Experten kritisierte – an gekennzeichneten Kreuzungen Radfahrern nun erlaubte Rechtsabbiegen bei Rotlicht oder Strafen-Rabatt im Falle mehrerer fehlender Ausrüstungsteile am Fahrrad, wo die Strafhöhe auf 20 Euro pauschaliert wurde.
Daher muss sich Ministerin Gewessler (wie auch andere Politiker unterschiedlicher Parteien) einen Vorwurf gefallen lassen: Sie zieht statt der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer bisher konsequent Klientelpolitik sachlicher Verkehrspolitik vor.
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