Künftig sollen Seniorinnen und Senioren über 70 möglicherweise alle 5 Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. Nach dem Entwurf der Richtlinie müssten alle Mitgliedstaaten Führerscheine von Personen, die 70 Jahre alt sind, auf maximal 5 Jahre befristen. So könnten Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten leichter eingeführt werden.
Warum die EU gerade eine bestimmte Altersgruppe ins Visier nimmt, scheint unbegreiflich. Gerade Seniorinnen und Senioren verursachen im Straßenverkehr deutlich weniger Verkehrsunfälle, da sie sich in der Regel durch einen situationsangepassten Fahrstil sowie vorausschauendes Fahren auszeichnen, riskante Manöver meiden und sich oft als Fahrzeuglenker zurückziehen, wenn sie fahrerische Defizite bemerken.
Wollte die EU die Verkehrssicherheit auf europäischen Straßen heben, müsste sie auch größtes Augenmerk auf notorische Raserinnen und Raser, Menschen mit psychischen (oder auch physischen) Erkrankungen oder Alko- und Drogenlenkerinnen und -lenker richten und diese engmaschig auf ihre Fahrtüchtigkeit kontrollieren.
Gleichzeitig müssten Kampagnen gegen die für zahlreiche fatale Unfälle verantwortliche allgegenwärtige Ablenkung im Straßenverkehr, die durch digitale Geräte wie Smartphones oder überdimensionale Bildschirme, die mittlerweile in vielen Fahrzeugen das Cockpit dominieren, befeuert wird, gefahren werden.
Viele ältere Menschen sind – gerade im ländlichen Bereich – auf ihr Fahrzeug angewiesen. Stünde ihnen dieses, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr zur Verfügung, würde sich ihr Radius, um soziale Kontakte zu pflegen, stark einschränken. Auch notwendige Einkaufsfahrten oder Arztbesuche bildeten Barrieren und würden sie zu Bittstellern machen, weil sie dann entweder von oft (nicht) vorhandenen öffentlichen Verkehrsmitteln oder geförderten Fahrtendiensten abhängig wären.
Alter ist keine Krankheit: Entscheidend ist wohl der aktuelle Gesundheitszustand der Lenkerinnen und Lenker, dies gilt aber für alle Altersgruppen.
In Österreich bildet die Generation 50Plus auch eine Gruppe mit enormer Kaufkraft. Gerade im derzeit immer stärker schrumpfenden Privatgeschäft würden sich amtlich erteilte Fahrverbote für eine bestimmte Altersgruppe sicher negativ auf die heimische Fahrzeugwirtschaft auswirken. In Gesprächen mit Händlern wird immer wieder betont, dass vor allem „Best Ager“ gerne hochpreisige und gut ausgestatte Fahrzeuge kaufen und auch imstande sind, diese regelmäßig gegen ein Neufahrzeug zu tauschen. Würde einem Teil dieser Menschen die Fahrerlaubnis entzogen, müsste auch der heimische Fahrzeughandel (abermals) mit spürbaren Einbußen rechnen.
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