Die Kfz-GVO wurde von der EU-Kommission bis zum 31. Mai 2028 verlängert. Auch die "Ergänzenden Leitlinien" für den Kraftfahrzeugsektor wurden in diesem Zug aktualisiert. Die überarbeiteten Leitlinien sollen es Unternehmen der Automobilbranche erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen und gleichzeitig sicherstellen, dass Marktteilnehmer auf den Anschlussmärkten, einschließlich Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben, so die Kommission in einer Aussendung.

In den aktualisierten Ergänzenden Leitlinien wird präzisiert, dass von Fahrzeugsensoren generierte Daten ein wesentlicher Input für die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdiensten sein können. "Daher sollten autorisierte und unabhängige Werkstätten mit Blick auf Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gleichberechtigten Zugang zu diesen Daten haben. Die bestehenden Grundsätze für die Bereitstellung von technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen, die für Reparatur- und Wartungsdienste erforderlich sind, wurden ausdrücklich auf fahrzeuggenerierte Daten ausgeweitet", heißt es dazu in der Aussendung.

Des Weiteren werde darauf hingewiesen, dass Kraftfahrzeuganbieter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen müssen, wenn sie erwägen, Inputs wie fahrzeuggenerierte Daten aufgrund etwaiger Cybersicherheitsbedenken vorzuenthalten. Zusätzlich wird davor gewarnt, dass Artikel 102 AEUV anwendbar sein könne, wenn ein Anbieter unabhängigen Marktteilnehmern einen wesentlichen Input wie fahrzeuggenerierte Daten einseitig vorenthalte.

"Wir haben die Leitlinien überarbeitet, um zu erläutern, wie neu aufkommende Fragen hinsichtlich der Bereitstellung fahrzeuggenerierter Daten an unabhängige Marktteilnehmer im Rahmen der Wettbewerbsregeln zu bewerten sind", so Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik. "Heutzutage ist der Zugang zu diesen Daten von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unabhängige und zugelassene Werkstätten gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen können. Dies wird dazu beitragen, dass den Kfz-Nutzern in Europa weiterhin erschwingliche Reparatur- und Wartungsanbieter zur Verfügung stehen."

Durch die begrenzte Verlängerung bis 2028 könne die Kommission laut Mitteilung rechtzeitig auf mögliche Marktveränderungen reagieren, die sich beispielsweise aufgrund der Digitalisierung von Fahrzeugen, der Elektrifizierung und neuer Mobilitätsmuster ergeben können.