Sollte ein Vertriebspartner aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit überhaupt noch investieren? Und wo bleibt die Sicherheit für die Händler, wenn sie als vielleicht zukünftiger – echter oder unechter – Agent Geld in eine Marke pumpen, um dann mit Margen, die einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich machen, abgespeist zu werden?

Wenn im Zweijahresrhythmus die gesamte Geschäftstätigkeit in Frage gestellt wird, könnte das aber auch Konsequenzen für die Hersteller haben. Nämlich dann, wenn gekündigte Händler neue Verträge nicht mehr unterschreiben – und stattdessen ihnen möglicherweise zustehende Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche einfordern.

Mit der Umstellung auf ein echtes Agentursystem müssten sich die Hersteller wohl damit abfinden, den Großteil der mit dem Fahrzeugvertrieb verbundenen Risiken zu übernehmen, wie jüngst auch Mag. Alexander Koprivnikar, Abteilungsleiter für grundlegende Rechtsangelegenheiten der Bundeswettbewerbsbehörde, im Vortrag bei der Jahrestagung der Zweiradhändler Österreichs in Mondsee betonte: So genannte „echte Handelsvertreterverträge“ fallen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellverbotes, weil ein Handelsvertreter so tief in die Organisation des Geschäftsherrn eingebunden ist, dass er nicht als selbstständiges Unternehmen gilt.  

Daher träfen Haftungen und Schadenforderungen den Handelsvertreter nicht. Das gelte auch für Investitionsrisiken: Verlange man vom Handelsvertreter gewisse Investitionen, müssen die vom Geschäftsherrn vergütet werden. Das einzige Risiko für den Handelsvertreter sei das Provisionsrisiko – also die Frage, ob es zu einem Geschäftsabschluss komme oder nicht.

Ein neuer Punkt sei auch, dass Händler ein und derselben Automarke einen Teil der Modelle im Agentursystem und den anderen Teil aber im Rahmen ihres Händlervertrags verkaufen müssten, so Koprivnikar. Da stellten sich Abgrenzungsfragen: Wie weise man die Kosten und Risiken den Geschäftsbereichen zu? Eine weitere Frage im Falle einer Umstellung auf Agenturvertrag betreffe auch Investitionen, die bisher erfolgt und noch nicht abgeschrieben worden seien.

Mit nicht auf den Punkt gebrachten Vorschlägen oder „Stufenmodellen“ könnten letztendlich auch rechtlich unklare Situationen geschaffen werden, mit denen man als Geschäftsmann nicht seriös kalkulieren könnte. Ein Kaufmann muss darauf achten, seinen Betrieb profitabel zu führen, was aber angesichts schlichtweg dürftiger bis gar keiner Informationen nicht möglich wäre – was sich aber im schlimmsten Fall wohl erst nach Jahren herausstellen dürfte. Ob hinter der Etablierung neuer Vertriebssysteme nur Unerfahrenheit oder eine Salami-Taktik der Hersteller stehen, wird die Zukunft bald zeigen.

Es ist also hoch an der Zeit, dass die Hersteller Klartext reden, um ihren – teils über viele Jahrzehnte treuen – Händlerpartnern deren Zukunftsperspektiven zu erläutern – oder ihnen auch die Chance auf einen Abschied ohne möglichen wirtschaftlichen Totalschaden offen zu halten. 

Sollte sich herausstellen, dass neue (Agentur-)Vertriebsmodelle für manche (kleinere?) Kfz-Betriebe unrentabel wären, erinnert das ein wenig an den Titel eines populären Filmdramas aus den 60er Jahren: Agenten sterben einsam…

Der A&W-Verlag bildet ein breites Meinungsspektrum ab. Kommentare müssen nicht der Meinung des Verlages entsprechen.