Erkennbar sind Reifen, die bereits die neuen Grenzwerte einhalten, an der Kennung „S2R2“ im Genehmigungszeichen. 

Im Erlass GZ 2020-0.635.017 sind die Ausnahmegenehmigungen für die Fahrzeuge auslaufender Serien der Klassen M, N oder O verfügt, deren am Wagen montierte Reifen der Klasse C3, die ab 1. November geltenden Grenzwerte für den Rollwiderstand noch nicht einhalten. Damit würden ohne Ausnahmegenehmigung die CoC-Papiere des Fahrzeugs ungültig. Die für die Ausnahme vorgesehenen Fahrzeuge müssen spätestens am 31. Oktober 2020 in Österreich oder beim österreichischen Importeur sein.

Der Erlass mit allen Details wie Einreichung etc. ist weiter unten zum Download bereitgestellt!