Damit die LED-Nachrüstlampen in Autos, die eigentlich mit Halogen-Abblendlicht bestückt sind, eingebaut werden dürfen, ist eine fahrzeugspezifische Typprüfung erforderlich, bevor das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg seine Straßenzulassung (ABG) erteilt.

Diese beschränkt sich derzeit ausschließlich auf Fahrzeuge mit deutscher Zulassung, die mit dieser Beleuchtung allerdings auch ins Ausland fahren dürfen, so der Hersteller.