Im Erlass GZ. 2020-0.338.222 vom 30. Juni 2020 hat das BMK die korrekte Fristberechnung und Gültigkeit abgelaufener §-57a-Begutachtungsplaketten bei vorübergehenden Fristverlängerungen einschließlich praktischer Beispiele klargestellt.
Den Inhalt des Erlasses erläutert die AUTO-Information Nr. 2527 vom 3. Juli.
Der Erlass ist (weiter unten!) als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt!
