Die Ankündigung der Regierung sieht ab 14.4. eine Öffnung der kleineren Geschäften (bis maximal 400 m2 Verkaufsfläche) vor. Details werden derzeit verhandelt und im entsprechenden Erlass veröffentlicht, über den wir Sie auf www.autoundwirtschaft.at umgehend informieren werden.

Den Worten der Regierung ist auch zu entnehmen, dass die Ausgangsbeschränkungen hinsichtlich der Geschäftsbesuche gelockert werden, das sollte auch die nicht unklare Situation im Werkstattgeschäft wieder vereinfachen. Umso wichtiger ist die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Für die Öffnung der Geschäfte gelten (Quelle: wko.at):

  • Max. 400 m² Verkaufsfläche
  • Maximal 1 Kunde pro 20 m²
  • Sicherstellen der maximalen Kapazität, falls nötig durch Einlasskontrollen
  • Mindestens 1 Meter Abstand zwischen allen anwesenden Personen
  • Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen (alternativ ein Tuch oder einen Schal)
  • In Bereichen ohne Kundenkontakt können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entscheiden, ob ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird
  • Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden (Handdesinfektion für Kunden und Mitarbeiter, Flächendesinfektion, Desinfektion der Fahrzeuge)
     

Wir empfehlen einen Schichtdienst, wobei die beiden Teams nicht miteinander in Kontakt kommen. Damit reduzieren Sie die Gefahr einer Sperre im Ansteckungsfall- oder Quarantäne-Fall. Sperren Sie die Arbeitsbereiche (Werkstätte) für Kunden ab. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter auch in den Pausen die Abstände konsequent einhalten.

Halten Sie die Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden sowie zur Eindämmung des Virus konsequent ein. •