Etwa bei der Entscheidung, den Handelsbetrieb in Lokalen unter 400 m2 ab 14. April wieder zu erlauben, den größeren jedoch erst ab 1. Mai. Doch auch die Bau- und Gartenmärkte dürfen unabhängig von ihrer Größe bereits ab 14. April wieder aufsperren.
Zum Handkuss kommen da all jene Autohändler, denen von den Herstellern eine Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 vorgeschrieben wurde. Oder die für mehrere Marken natürlich einen größeren Verkaufsraum benötigen. Freuen können sich flinke, kleinere Händler. Sie können diese 14 Tage nützen, um mit spontanen Verkaufsaktionen ihren toten Schauraum wieder zu beleben.
Dank Internet sollte das durchaus möglich sein. Größere Betriebe können da entweder zähneknirschend murren oder sie sperren auch schon vorher auf und riskieren allfällige Bußgeldbescheide anschließend wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung beim Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen. •
