Geschäfte bis maximal 400 m2 Verkaufsfläche dürfen ab Dienstag 14.4. wieder aufsperren, das sollte bei vielen heimischen Autohäusern der Fall sein. Speziell große Betriebe in Ballungszentren bzw. Schauräume der großen Marken übertreffen dieses Limit. Aktuell wird seitens der Wirtschaftskammer um die finale Definition verhandelt, beispielsweise ob baulich (und markenmäßig) getrennte Schauräume zusammengezählt werden.

Die unklare Situation in den Werkstätten scheint sich damit ebenfalls zu lösen. Zudem ist davon auszugehen, dass Zulassungsstellen wieder komplett öffnen dürfen und nun der aktuelle Rückstau an nicht ausgelieferten Fahrzeugen aufgelöst werden kann. Wir halten Sie hinsichtlich der offenen Fragen auf dem Laufenden. •