„Aus meiner Sicht ist das nicht gerechtfertigt, wir haben genug Kapazitäten, die Anzahl der Überprüfungen ist wieder auf ein normales Niveau gestiegen und wir haben genug Toleranzfrist, dass sich das ausgeht. Ich habe schwere Sicherheitsbedenken. Wir haben erst vor kurzem mehrere Überprüfungen durchgeführt, die – wenn wir sie nicht zum richtigen Zeitpunkt gemacht hätten – eine echte Bedrohung dargestellt hätten! Wenn die Toleranzfristen der §-57a-Überprüfungen jetzt bis 31. Mai 2020 ausgeweitet werden sollten, würde mich das wundern, denn wir haben seitens der Behörden die Zusage gehabt, dass das nicht geschieht.“

 Es erscheine skurril, „dass die Regierung wie ein Rudel Löwen für die Gesundheit der Bevölkerung kämpft, die Österreicher und Österreicherinnen seit Wochen sehr diszipliniert mit Einschränkungen leben und Befürworter mit dem Wunsch einer Ausweitung der Toleranzfrist eine neue Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer fordern“, meint Komm.-Rat Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik.

Weitere Details enthält die AUTO-Information Nr. 2514, die am 3. April 2020 erscheint.