„Es ist mir mit Hilfe von Dipl.-Oec. Andreas Westermeyer von der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik gelungen, eine wichtige Klarstellung für uns zu bekommen“, so Komm.-Rat Ferdinand O. Fischer, Sprecher des Zweiradhandels in der WKO. „Bis dato waren unter den Ausnahmen der Betriebe, die offenhalten dürfen, ‚nur‘ Kfz-Werkstätten angeführt: Ab sofort sind wir dezidiert auch als Zweiradwerkstätten gelistet. Damit ist klargestellt: Wir dürfen unsere Werkstätten offenhalten“, so Fischer.
Die komplette Liste der WKO finden Interessierte in unten angefügtem PDF, weitere Details in der AUTO-Information Nr. 2513 vom 27. März 2020! •
