Das Bundesgremium des Fahrzeughandels hat nach intensiven Verhandlungen deutliche Erleichterungen für seine Mitglieder in Bezug auf die Weiterbildungsverpflichtungen -statt mindestens 15 Stunden pro Jahr mindestens 5 Stunden pro Jahr -bei Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit erreicht. Um in den Genuss dieser reduzierten Weiterbildungsverpflichtung zu kommen, ist es erforderlich, das Gewerbe "Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit" gemäß § 137 Abs.
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