Ab sofort stehen auf der Homepage des Verkehrsministeriums die Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge der Klassen M und N zur Verfügung, die nicht den Bestimmungen der Verordnungen: (EU) 2017/1151 (WLTP), (EU) 2018/1832 und/oder der Fußgängerschutz-Verordnung (EG) Nr. 78/2009, der (EU) 2017/2400-„LKW-Zertifizierungsverordnung“ und (EU) Nr. 582/2011 in der Fassung der Verordnung (EU) 2016/1718 (Buchstabe D) entsprechen.

Auch für Fahrzeuge der Klassen T, C, R und S werden auf der BMVIT-Homepage die Antragsformulare für die Ausnahmegenehmigung angeboten, die nicht den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/208 in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/829 entsprechen. Das Ministerium ergänzt, dass sofern der Antrag auf Ausnahmegenehmigung bereits zum Jahreswechsel 2018/2019 gemeinsam mit den Anträgen für die Verordnungen (EU) 2018/830 oder 2018/985 gestellt wurde, nicht nochmals gestellt zu werden brauche.  •