Nach Ansicht von Brenner basiert die Prognoseberechnung eines Ausgleichsanspruchs nicht auf den Verlusten des Vertragshändlers infolge der Kündigung, sondern auf den Vorteilen, die der Lieferant bzw. Importeur durch den Verkauf seiner Produkte und Ersatzteile an den Händler erzielt hat. 
Die komplette „Musterberechnung Ausgleichsanspruch“ ist weiter unten zum Download bereitgestellt! •