Auch in der 3. Verhandlung am 10. April 2019 waren Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit ein Thema: Das Gericht blieb dabei, dass bei Einvernahmen der Zeugen von Peugeot die Öffentlichkeit – auch Händler (die das beantragt hatten) – von der Teilnahme ausgeschlossen bleiben: Das galt speziell für die Verhandlung am 11. April 2019, bei der die Geschäftsführung des Importeurs zu Wort kommen sollte.
