Auch in der 3. Verhandlung am 10. April 2019 waren Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit ein Thema: Das Gericht blieb dabei, dass bei Einvernahmen der Zeugen von Peugeot die Öffentlichkeit – auch Händler (die das beantragt hatten) – von der Teilnahme ausgeschlossen bleiben: Das galt speziell für die Verhandlung am 11. April 2019, bei der die Geschäftsführung des Importeurs zu Wort kommen sollte. 

Das (weiter unten!) zum Download bereitgestellte PDF weist auf die Bezugs„pflicht“ des autorisierten Netzes hin.   •